Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung
Ansprechpartnerin gFAB Prüfungen
Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung: | Name: | Telefon: | E-Mail: |
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Geschäftsstelle zur Prüfung geprüfte Fachkraft (gFAB) | Doris Heeren | 0431 - 530 551 - 24 | heeren[at]kosoz.de |
Rechtsgrundlagen
Nach der Werkstättenverordnung (WVO) müssen der Leiter und das Fachpersonal (Gruppenleiter) in Werkstätten für behinderte Menschen über eine sonderpädagogische Zusatzqualifikation verfügen.
Inzwischen ermöglicht das Recht der Sozialen Teilhabe neben den Werkstätten für behinderte Menschen auch anderen Anbietern im Bereich der Teilhabe am Arbeitsleben diese Qualifizierung.
Sie kann durch Ablegung einer Prüfung nach der Landesverordnung über die Prüfungsordnung für die Durchführung der Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung“ vom 22. Februar 2024 (GS Schl.-H. II, Gl.Nr. B 800-3-1) erworben werden. Bei dieser Prüfung handelt es sich um den Abschluss einer beruflichen Fortbildung nach dem Berufsbildungsgesetz. Die Prüfungsverordnung finden Sie hier: https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/jlr-BerF%C3%B6FachkrFPr%C3%BCfVSHrahmen.
Seit 2016 ist der Vorstand der Koordinierungsstelle soziale Hilfen der schleswig-holsteinischen Kreise Anstalt des öffentlichen Rechts (Kosoz AöR) die zuständige Stelle für die Durchführung der Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung.
Termine
37. PRÜFUNGSDURCHLAUF APRIL/SEPTEMBER 2024 IN RENDSBURG
Die Prüfungen werden an folgenden Terminen und Orten durchgeführt
- Anmeldefrist: 22.01. - 23.02.2024
inkl. Abgabe Vorschlag zur Projektarbeit
für die schriftliche Abschlussarbeit
(Dokumentation)
- schriftliche Prüfungsaufgabe: 29.04.2024
Prüfungsort: IBAF gGmbH, Zentrum für Fort- und Weiterbildung (Schwedenhaus II), Kanalufer 48, Rendsburg
- Abgabe der schriftlichen Abschlussarbeit
der Projektarbeit (Dokumentation): 12.07.2024
- Präsentation und Fachgespräch: 09.09. - 13.09.2024
Prüfungsort: IBAF gGmbH, Zentrum für Fort- und Weiterbildung (Schwedenhaus II), Kanalufer 48, Rendsburg
- Zertifikatsübergabe: 27.09.2024
Anmeldung
Hier können Sie direkt das Anmeldeformular B.1 zur Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss "Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung" sowie das Formular B. 2 Vorschlag zur Projektarbeit als Word-Formular zum Ausfüllen herunterladen.
Bitte denken Sie daran, dass Sie aus Datenschutzgründen in dem Formular „Vorschlag zur Projektarbeit“ die Namen (und eventuellen weiteren personenbezogenen Daten) Ihrer Projektteilnehmenden im Sinne der DS-GVO pseudonymisieren.
Die Handreichung (Informationen) für die Anmeldung, Vorbereitung und Durchführung der Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss "Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung" können Sie hier als PDF-Dokument herunterladen.
Anlage 1 zur Handreichung
Vorübergehende Prüfungsordnung der zuständigen Stelle für das Land Schleswig-Holstein für die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss "Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung"
Anlage 2 zur Handreichung
Verordnung des Bundes über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss "Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung"
Aktuelles
Zertifikatsübergabe November 2023
Die Koordinierungsstelle Soziale Hilfen der schleswig-holsteinischen Kreise (KOSOZ AöR) ist die zuständige Stelle in Schleswig-Holstein für die Durchführung der gFAB Prüfungen (geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung).
In diesem Jahr fand am 03. November 2023 nach dem 36. Prüfungsdurchlauf die offizielle Zertifikatsübergabe im Martinshaus des Diakonischen Werks Schleswig-Holstein statt. Im feierlichen Rahmen erhielten die Prüfungsteilnehmer*innen ihre Zeugnisse.
Das gesamte Team der KOSOZ AöR gratuliert ganz herzlich zur bestandenen Prüfung und wünscht den neuen geprüften Fachkräften zur Arbeits- und Berufsförderung alles Gute für die Zukunft.
