Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Geschäftsführendes Vorstandsmitglied

Dr. Jonathan I. Fahlbusch

Dr. Jonathan Imre Fahlbusch, Jahrgang 1969, ist Jurist. Er hat in Köln und Bielefeld studiert und 1998 in Hamm sein erstes und 2003 in Berlin sein zweites Staatsexamen abgelegt. Er wurde 2004 an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt mit einer von Prof. Dr. Joachim Wieland, LLM, betreuten Abhandlung über das „Phänomen der Normsetzung durch oder mit Vertrag“ (NOMOS 2004) promoviert.

Dr. Fahlbusch hat zunächst in den von Bodelschwingschen Anstalten Bethel in Bielefeld als juristischer Mitarbeiter und an der Universität Bielefeld am Lehrstuhl von Prof. Dr. Joachim Wieland Erfahrungen gesammelt, ehe er nach dem 2. Staatsexamen beim Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. als Hauptgutachtenreferent und Arbeitsfeldleiter in Frankfurt am Main und ab 2004 in Berlin tätig war. Nach Stationen im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, als ständiger Lehrbeauftragter an der Fachhochschule der Diakonie in Bielefeld, als Fachbereichsleitung Soziales, Arbeit und Gesundheit beim Kreis Rendsburg-Eckernförde und als Referent beim Landkreistag Mecklenburg-Vorpommern ist er seit 1. Juni 2022 geschäftsführendes Vorstandsmitglied der Koordinierungsstelle.

Geschäftsgrundlagen

Durch das Gesetz zur Ausführung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (AG-SGB IX) vom 22. März 2018 sind die Kreise und kreisfreien Städte zu Trägern der Eingliederungshilfe bestimmt worden. Sie führen die Eingliederungshilfe als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe durch. Sie sind sachlich für alle Aufgaben nach Teil 1 und 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (SGB IX) zuständig.

Die Koordinierungsstelle ist auf der Grundlage des § 19 b ff. GkZ zum 30. Mai 2016 als gemeinsames Kommunalunternehmen der schleswig-holsteinischen Kreise in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts errichtet worden. Die Betriebsaufnahme ist mit dem 01. Juni 2016 erfolgt.

Den Errichtungsvertrag im Wortlaut finden Sie hier: Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Errichtung des gemeinsamen Kommunalunternehmens

Die erste Fassung der Satzung findet sich hier: Erste Satzung.

Nach der Neufassung der Organisationssatzung im Jahr 2018 und der Beschlussfassung des Verwaltungsrats vom 10.11.2023 lesen Sie die aktuelle geltende Fassung bitte: Aktuelle Organisationssatzung.

Das gemeinsamen Kommunalunternehmen „Koordinierungsstelle soziale Hilfe der schleswig-holsteinischen Kreise (AöR)“ wird von zwei Gremien vertreten, dem Verwaltungsrat und dem Vorstand, zur Einbeziehung des Ehrenamtes wird die Arbeit zudem durch einen Beirat unterstützt.

Anschrift

Koordinierungsstelle soziale Hilfen der schleswig-holsteinischen Kreise
Anstalt des öffentlichen Rechts (KOSOZ AöR)

Hopfenstr. 2d
24114 Kiel

Kontakt

Fon: 04 31 / 53 05 51 - 0
Fax: 04 31 / 53 05 51 - 99

E-Mail: info[at]kosoz.de
Web: www.kosoz.de

Ratsinformationssystem